Bruttolistenpreis (BLP): Grundlage der 1%-Regelung
Der Bruttolistenpreis ist die zentrale Bemessungsgrundlage der 1%-Regelung. Schon kleine Sonderausstattungen können den geldwerten Vorteil spürbar erhöhen.
Was zählt zum Bruttolistenpreis?
- Grundpreis des Fahrzeugs inklusive Mehrwertsteuer
- Werkseitig eingebaute Sonderausstattung
- Navigationssystem, Anhängerkupplung, hochwertige Lackierung
Was zählt nicht?
- Nachträglich eingebaute Zubehörteile (z. B. nach Auslieferung montierte Felgen)
- Überführungskosten und Zulassung
- Rabatte und Sonderkonditionen
Beispiel
Grundpreis 38.500 EUR, Sonderausstattung 4.700 EUR. BLP 43.200 EUR, abgerundet 43.200 EUR. Monatlicher Pauschalsatz nach 1 %-Regelung: 432 EUR.
Häufige Fragen
Gilt der Listenpreis auch bei Gebrauchtwagen?
Ja - maßgeblich ist der UVP des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht der aktuelle Marktwert.
Wie finde ich den BLP heraus?
Hersteller oder Händler nennen den Listenpreis. Auch viele Datenbanken weisen ihn aus.
Mindert ein Rabatt den BLP?
Nein, für die 1%-Regelung zählt der unverbindliche Listenpreis.
Was gilt bei Elektrofahrzeugen?
Hier wird der BLP für die Berechnung halbiert oder geviertelt, je nach Voraussetzungen.
Weiterführende Themen
Nächste sinnvolle Schritte
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.