Firmenwagen versteuern: 1%-Regelung oder Fahrtenbuch

Wer einen Firmenwagen auch privat fährt, hat zwei Wege der Versteuerung: die pauschale 1%-Regelung oder die individuelle Fahrtenbuchmethode. Welche Variante günstiger ist, hängt von Nutzung, Listenpreis und Arbeitsweg ab.

Die 1%-Regelung

Bei der 1%-Regelung gilt monatlich 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises (BLP) als geldwerter Vorteil. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen 0,03 Prozent je Entfernungskilometer hinzu.

Die Fahrtenbuchmethode

Beim Fahrtenbuch wird der private Anteil an den Gesamtkosten ermittelt. Voraussetzung ist ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, das alle dienstlichen und privaten Fahrten lückenlos erfasst.

Wann lohnt welche Methode?

  • Hoher Listenpreis und geringe Privatnutzung sprechen für das Fahrtenbuch.
  • Niedriger Listenpreis und hohe Privatnutzung sprechen für die 1%-Regelung.
  • Lange Arbeitswege erhöhen den geldwerten Vorteil bei der 1%-Regelung deutlich.
Beispiel 1%-Regelung

Bruttolistenpreis 40.000 Euro, Arbeitsweg 20 km: monatlicher geldwerter Vorteil 400 Euro + 240 Euro (20 km × 0,03 % × 40.000 Euro) = 640 Euro.

Häufige Fragen

Kann ich die Methode im Laufe des Jahres wechseln?

Ein Wechsel ist in der Regel nur zum Jahreswechsel oder bei Fahrzeugwechsel möglich.

Was zählt als Bruttolistenpreis?

Der UVP des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung, einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer.

Nächste sinnvolle Schritte

  1. 1%-Regelung im Detail
  2. Fahrtenbuchmethode im Detail
  3. Geldwerter Vorteil
  4. Firmenwagenrechner

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.