Firmenwagen: Was er ist und wann er sich lohnt

Ein Firmenwagen ist ein Fahrzeug, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für berufliche und in vielen Fällen auch für private Fahrten überlässt. Damit verbunden sind klare steuerliche Regeln, vertragliche Pflichten und finanzielle Vor- und Nachteile.

Was ist ein Firmenwagen?

Als Firmenwagen oder Dienstwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das auf das Unternehmen zugelassen oder geleast und einem Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt wird. Häufig ist neben dienstlichen Fahrten auch die private Nutzung erlaubt.

Wer den Wagen auch privat fährt, erhält damit einen geldwerten Vorteil. Dieser muss versteuert werden und wirkt sich auf das monatliche Nettoeinkommen aus.

Wer bekommt einen Firmenwagen?

  • Mitarbeitende im Außendienst und Vertrieb
  • Führungskräfte und leitende Angestellte
  • Servicetechnikerinnen und Servicetechniker
  • Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteile

  • Kein Kapitalbedarf für ein eigenes Fahrzeug
  • Kalkulierbare monatliche Belastung
  • Wartung, Versicherung und oft Treibstoff werden vom Arbeitgeber getragen

Nachteile

  • Geldwerter Vorteil reduziert das Netto
  • Eingeschränkte Fahrzeugauswahl je nach Car Policy
  • Bei Jobwechsel endet die Nutzung in der Regel
Beispiel

Ein Arbeitnehmer erhält einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro. Bei Anwendung der 1%-Regelung sind monatlich 450 Euro als geldwerter Vorteil zu versteuern - zusätzlich kommen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hinzu.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf einen Firmenwagen?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Ein Firmenwagen wird einzelvertraglich oder über eine Car Policy geregelt.

Darf ich den Firmenwagen privat nutzen?

Nur, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung ausdrücklich erlaubt. Diese Erlaubnis löst den geldwerten Vorteil aus.

Was passiert bei Kündigung?

Mit Ende des Arbeitsverhältnisses endet in der Regel auch das Nutzungsrecht. Details regelt der Arbeitsvertrag oder die Überlassungsvereinbarung.

Nächste sinnvolle Schritte

  1. Firmenwagen versteuern
  2. Geldwerter Vorteil
  3. Firmenwagen im Arbeitsvertrag
  4. Firmenwagenrechner

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.