Firmenwagen im Arbeitsvertrag und in der Überlassungsvereinbarung
Damit es im Alltag und bei einer Trennung keine Streitfragen gibt, sollten Arbeitsvertrag oder Überlassungsvereinbarung den Umgang mit dem Firmenwagen klar regeln.
Wichtige Regelungspunkte
- Erlaubnis zur Privatnutzung und Kreis der nutzungsberechtigten Personen
- Methode der Versteuerung (1%-Regelung oder Fahrtenbuch)
- Übernahme von Treibstoff, Wartung, Versicherung und Reifen
- Regelung für Auslandsfahrten
- Rückgabe bei Krankheit, Elternzeit, Freistellung oder Beendigung
Häufige Fragen
Kann der Arbeitgeber den Firmenwagen einseitig entziehen?
Nur unter engen Voraussetzungen. Eine Privatnutzungsmöglichkeit ist arbeitsrechtlich häufig Lohnbestandteil.
Was gilt bei Krankheit?
In der Regel darf der Wagen während Entgeltfortzahlung weiter privat genutzt werden.
Weiterführende Themen
Nächste sinnvolle Schritte
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.