Hybrid-Firmenwagen: Halbierung des geldwerten Vorteils

Plug-in-Hybride können steuerlich gefördert werden. Voraussetzung sind Mindest-Reichweite im Elektrobetrieb oder ein bestimmter CO2-Wert. Die genauen Werte sind regelmäßig anzupassen.

Voraussetzungen für die Halbierung

  • Mindest-Elektroreichweite gemäß gesetzlicher Vorgabe
  • CO2-Grenzwert gemäß WLTP
  • Extern aufladbarer Hybrid (Plug-in-Hybrid)
Hinweis: Mindestreichweite und CO2-Grenzwert ändern sich periodisch. Bitte aktuelle Werte vor einer Entscheidung prüfen lassen.

Häufige Fragen

Reicht jeder Mild-Hybrid?

Nein, Mild-Hybride ohne externe Lademöglichkeit erfüllen die Voraussetzungen nicht.

Muss der Wagen wirklich elektrisch gefahren werden?

Die Steuervergünstigung knüpft an die technische Eignung, nicht an die tatsächliche Nutzung an.

Nächste sinnvolle Schritte

  1. Elektro-Firmenwagen
  2. Firmenwagen versteuern

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.