Firmenwagen Rückgabe: Pflichten und Tipps
Die Rückgabe eines Firmenwagens betrifft nicht nur das Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern auch Elternzeit, längere Krankheit oder Freistellung.
Typische Rückgabeanlässe
- Ende des Arbeitsverhältnisses
- Elternzeit oder längere unbezahlte Freistellung
- Längere Krankheit über die Entgeltfortzahlung hinaus
- Wechsel des Fahrzeugs oder Modellwechsel
Tipps für die Rückgabe
- Innenraum gründlich reinigen und persönliche Daten löschen
- Schäden dokumentieren und melden
- Kompletten Schlüsselsatz, Bordbuch und Ladekarte abgeben
- Übergabeprotokoll unterschreiben lassen
Hinweis: Bei Streit über Schäden empfiehlt sich ein neutrales Gutachten. Vereinbarungen zur Rückgabekosten-Tragung sollten vorher schriftlich vorliegen.
Häufige Fragen
Muss ich den Wagen sofort zurückgeben?
Das hängt von der vertraglichen Regelung ab. Häufig gibt es eine Frist von wenigen Tagen.
Wer haftet für Schäden?
Für normale Abnutzung der Arbeitgeber, für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Arbeitnehmer.
Was passiert mit der Tankfüllung?
Üblich ist eine Rückgabe mit vollem Tank oder vollem Akku - sonst werden Kosten in Rechnung gestellt.
Gilt das auch bei Mutterschutz?
In der Regel darf der Wagen während des Mutterschutzes weiter privat genutzt werden.
Weiterführende Themen
Nächste sinnvolle Schritte
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.