Arbeitsweg mit Firmenwagen: Steuer und Berechnung

Der Arbeitsweg zählt bei der 1%-Regelung zusätzlich zum geldwerten Vorteil. Wer selten ins Büro fährt, sollte die Einzelfahrten prüfen.

Die 0,03 %-Pauschale

Standardmäßig wird der Arbeitsweg mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat angesetzt - unabhängig davon, an wie vielen Tagen Sie tatsächlich ins Büro fahren.

Einzelfahrtenregelung 0,002 %

Wer weniger als 15 Tage pro Monat ins Büro fährt, kann beantragen, dass nur die tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % je Kilometer und Fahrt versteuert werden. Voraussetzung ist die Dokumentation aller Bürotage.

Beispiel

BLP 40.000 EUR, 25 km Arbeitsweg, 8 Bürotage pro Monat: Pauschal 0,03 % × 25 × 40.000 = 300 EUR. Einzelfahrt 0,002 % × 25 × 40.000 × 8 = 160 EUR pro Monat.

Häufige Fragen

Kann ich die Methode mitten im Jahr wechseln?

Innerhalb des Kalenderjahrs müssen Sie sich für eine Methode entscheiden. Ein Wechsel ist meist nur zum Jahreswechsel sinnvoll.

Was zählt als erste Tätigkeitsstätte?

Die dauerhafte Arbeitsstätte, die im Arbeitsvertrag oder durch tatsächliche Zuordnung festgelegt ist.

Gilt die 0,002 %-Regel im Homeoffice?

Ja, gerade bei häufigem Homeoffice kann sich die Einzelfahrtenregelung lohnen.

Wie hilft die Entfernungspauschale?

Sie können den Arbeitsweg zusätzlich als Werbungskosten geltend machen - unabhängig vom geldwerten Vorteil.

Nächste sinnvolle Schritte

  1. 1%-Regelung
  2. Firmenwagen versteuern
  3. Firmenwagen in der Steuererklärung
  4. Firmenwagenrechner

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.