Firmenwagen in der Steuererklärung
Der Firmenwagen ist in der Lohnabrechnung bereits berücksichtigt. In der Steuererklärung lassen sich aber zusätzliche Vorteile geltend machen.
Was Sie eintragen sollten
- Entfernungspauschale in den Werbungskosten
- Eigenanteile, falls geleistet
- Korrekturen zur 0,03 %-Pauschale bei geringer Bürotätigkeit
Nachweise und Aufzeichnungen
- Auflistung der Bürotage für die 0,002 %-Regel
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Versteuerungsmethode
- Belege zu eigenen Zahlungen, z. B. für Treibstoff
Hinweis: Eine Steuerberatung kann prüfen, ob sich ein nachträglicher Wechsel der Methode oder eine Korrektur lohnt.
Häufige Fragen
Kann ich die Pauschale doppelt absetzen?
Die Entfernungspauschale wirkt zusätzlich zum geldwerten Vorteil, mindert aber das zu versteuernde Einkommen.
Wie reiche ich die Einzelfahrten ein?
Mit einer detaillierten Aufstellung der tatsächlichen Bürotage und der Strecke.
Lohnt sich eine Steuerberatung?
Bei höheren Listenpreisen oder gemischter Nutzung häufig ja.
Was, wenn ich übers Jahr die Methode wechseln will?
In der Regel ist ein Wechsel nur zum Jahreswechsel oder bei Fahrzeugwechsel möglich.
Weiterführende Themen
Nächste sinnvolle Schritte
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.