Ladekosten beim Elektro-Firmenwagen

Ladekosten sind ein zentrales Thema rund um Elektro-Firmenwagen. Steuerlich gibt es großzügige Erleichterungen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Laden beim Arbeitgeber

Das Aufladen des Elektro-Firmenwagens an einer Ladeeinrichtung des Arbeitgebers ist nach aktueller Rechtslage lohnsteuerfrei - das gilt auch für privat genutzte Fahrzeuge.

Laden zu Hause

Für das Heimladen können Pauschalen oder ein Einzelnachweis genutzt werden. Die Pauschalen sind je nach Konstellation unterschiedlich. Aktuelle Werte sollten vor der Anwendung geprüft werden.

Hinweis: Die genauen Pauschbeträge und Voraussetzungen für die Steuerfreiheit ändern sich gelegentlich. Bitte vor der Erstattung verifizieren.

Häufige Fragen

Sind die Ladekosten privat oder dienstlich?

Beim Firmenwagen mit Privatnutzung sind sie regelmäßig steuerlich begünstigt.

Brauche ich Belege?

Für Pauschalen nicht zwingend, für höhere Erstattungen empfiehlt sich ein Einzelnachweis.

Was gilt für öffentliches Laden?

Wenn der Arbeitgeber eine Ladekarte stellt, ist die Kostenübernahme in der Regel lohnsteuerfrei.

Was passiert beim Jobwechsel?

Ladekarten und ggf. die überlassene Wallbox werden im Rahmen der Rückgabe abgewickelt.

Nächste sinnvolle Schritte

  1. Wallbox vom Arbeitgeber
  2. Elektro-Firmenwagen
  3. E-Auto Dienstwagen Vorteile
  4. Firmenwagenrechner

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.