Wallbox vom Arbeitgeber: Steuer und Praxis

Eine Wallbox zu Hause ist für viele Elektro-Firmenwagen-Fahrer der Schlüssel zum komfortablen Laden. Der Arbeitgeber kann die Wallbox unterstützen.

Überlassung statt Schenkung

Stellt der Arbeitgeber die Wallbox leihweise zur Verfügung, ist dies bei privater Nutzung des Elektro-Firmenwagens grundsätzlich begünstigt. Bei einer Schenkung gelten andere Regeln.

Installation und Abrechnung

  • Fachgerechte Installation durch Elektrofachbetrieb
  • Möglichst separater Stromzähler zur Abgrenzung
  • Klare Regelung in der Überlassungsvereinbarung
Hinweis: Die steuerliche Behandlung von Wallboxen kann sich ändern und ist je nach Konstellation unterschiedlich. Bitte vor Anschaffung verifizieren.

Häufige Fragen

Darf ich die Wallbox auch privat nutzen?

Ja, das ist in der Regel zulässig, sofern die Überlassung dies vorsieht.

Was passiert bei Auszug oder Jobwechsel?

Die Rückbau- und Rückgabepflichten sollten vorab vertraglich geregelt sein.

Gilt das auch für Mietwohnungen?

Für die Installation ist meistens die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters nötig.

Welche Förderungen gibt es?

Programme von Bund, Ländern oder Stadtwerken sind möglich. Verfügbarkeit bitte aktuell prüfen.

Nächste sinnvolle Schritte

  1. Ladekosten
  2. Elektro-Firmenwagen
  3. Firmenwagen Policy
  4. Firmenwagenrechner

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.