Tankkarte beim Firmenwagen versteuern

Eine Tankkarte ist im Firmenwagen-Alltag praktisch. Steuerlich wird sie unterschiedlich behandelt - je nach gewählter Versteuerungsmethode und Nutzung.

1%-Regelung: Tankkarte für Privatfahrten

Übernimmt der Arbeitgeber Treibstoff auch für Privatfahrten, ist dies bereits über die 1%-Regelung abgegolten. Es entsteht kein zusätzlicher geldwerter Vorteil.

Fahrtenbuch: Treibstoff in den Gesamtkosten

Bei der Fahrtenbuchmethode fließen alle Treibstoffkosten in die Gesamtkosten ein. Der Privatanteil ergibt sich aus dem kilometergenauen Verhältnis.

Hinweis: Übernimmt der Arbeitgeber nur Dienst-Treibstoff, sollte das in der Car Policy klar geregelt sein - mit Trennung dienstlicher und privater Fahrten.

Häufige Fragen

Muss ich Privatfahrten extra tanken?

Bei 1%-Regelung nicht, bei einer auf Dienstfahrten beschränkten Tankkarte schon.

Wie sieht es mit Ladestrom aus?

Aufladen beim Arbeitgeber ist häufig lohnsteuerfrei. Für das Heimladen gibt es Pauschalen.

Gibt es Sonderfälle bei Hybridfahrzeugen?

Auch hier zählen Treibstoff und Ladestrom als Betriebskosten. Die Behandlung folgt der gewählten Methode.

Was passiert bei Missbrauch?

Die unberechtigte Nutzung kann arbeitsrechtliche Folgen und Steuernachforderungen nach sich ziehen.

Nächste sinnvolle Schritte

  1. 1%-Regelung
  2. Fahrtenbuchmethode
  3. Ladekosten Elektro-Firmenwagen
  4. Firmenwagen Policy

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.